Fiscus beteiligt sich an der Wartung
Der Fiskus beteiligt sich an den Kosten zur Überprüfung und Wartung von Feuerlöschern sowie an der Installation von Rauchmeldern. Darauf weist der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe hin.
Solche Arbeiten fallen unter die "haushaltsnahen Dienstleistungen", die nach § 35a Einkommenssteuergesetz (EStG) in Höhe von 20 Prozent geltend gemacht werden können. Absetzbar sind Löhne, Maschinenmieten und Fahrkosten, nicht jedoch Materialkosten.
Der Höchstbetrag hat sich durch das beschlossene Maßnahmenpaket "Beschäftigungssicherung durch Wachtumsstärkung" seit Jahresbeginn auf 1200 Euro verdoppelt.