Flucht- und Rettungswegpläne und Feuerwehrpläne

Fluchtwegplan

 

 

 

 

Die Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen erfolgt nach den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere unter Beachtung der Arbeitsstättenverordnung.

Flucht- und Rettungswegpläne werden als Aushänger erstellt (Mindestgröße DIN A3). Sie richten sich an alle im Gebäude befindliche Personen, an Mitarbeiter ebenso wie an Besucher.

Die Standorte sollten vom Betreiber und Planersteller gemeinsam festgelegt werden.

Die Ausführung der Flucht- und Rettungswegpläne beinhaltet:

  • Fluchtwegbereiche grün hinterlegen
  • Verwendung der entsprechenden Fluchtweg-Grafiksymbole
  • Kennzeichnung des Standortes, Feuerlöschgeräte, Erst-Hilfe-Einrichtungen usw.
  • Überschrift “Flucht- und Rettungswegplan”
  • Legende  mit Erläuterung der verwendeten Symbole
  • Oberflächenversiegelung (laminieren) der Pläne
  • Wechselrahmen

Erstellung von Feuerwehrplänen (Einsatzpläne werden auf CAD gezeichnet). Feuerwehrpläne sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbereitung, der besseren Orientierung sowie der Beurteilung der Lage.