Wartung

Wartung und Prüfung von Feuerlöschgeräten spätestens alle 2 Jahre, sofern nicht kürzer vorgeschrieben:

Die Wartung und Prüfung von Feuerlöschgeräten darf nur, seit 01.01.2008 neue Vorschrift,
von befähigten Personen durchgeführt werden!

Dieses bedeutet:

Alle Sachkundige
(keine Ausnahme möglich) müssen ein zusätzliches nachfolgendes Ergänzungsseminar besucht haben:

" Sachkundige nach DIN 14406 - 4 für tragbare Feuerlöschgeräte / befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV.) zum Schutz vor Druckgefährdungen – Geltungsbereich tragbare Feuerlöschgeräte "

Dieses wird anschließend in dem Instandhaltungsausweis / Sachkundigerausweis dokumentiert.

Dieser Ausweis muß jeder Prüfer dem Kunden vorlegen können, ansonsten ist Vorsicht geboten und davon abzuraten, den/die Feuerlöschgeräte aus der Hand zu geben, egal welche Ausrede der Prüfer hat !