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Stützpunkt-Kundendienst der GLORIA GmbH |
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Service
Wartung und Prüfung von Feuerlöschgeräten spätestens alle 2 Jahre, sofern nicht kürzer vorgeschrieben:
Die Wartung und Prüfung von Feuerlöschgeräten darf nur, seit 01.01.2008 neue Vorschrift, von befähigten Personen durchgeführt werden!
Dieses bedeutet:
Alle Sachkundige (keine Ausnahme möglich) müssen ein zusätzliches nachfolgendes Ergänzungsseminar besucht haben: